Probezeit
Junge Leute sind überdurchschnittlich oft in Verkehrsunfälle verwickelt. Das ist nicht weiter verwunderlich, weil fehlende Fahrpraxis, unzureichende Fahrzeugbeherrschung (das gilt natürlich nur für die anderen) und jugendlicher Übermut nun mal eine explosive Mischung ergeben. Um diese Gefahr ein wenig einzudämmen (siehe auch Sonderfahrten), hat der Gesetzgeber die Probezeit für Führerscheinneulinge eingeführt.
Wenn ihr in den ersten 2 Jahren nach dem Führerscheinerwerb im Straßenverkehr erheblich auffallt, ist ein teures Aufbauseminar fällig und die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre. Die meisten Seminare werden wegen zu schnellen Fahrens und selbstverschuldeter Unfälle angeordnet.
Also zügelt euer Temperament ein wenig!!!
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Achtung: Während der Probezeit, aber auch darüber hinaus bis zum vollendeten 21, Lebensjahr, gilt promilletechnisch NULLKOMMANULL!
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