Führerschein mit 17
Was hab ich davon?
Du kannst weiter Erfahrung sammeln und dein Fahrzeug besser beherrschen lernen.
Du bist nicht von Anfang an mit „problematischen“ (gleichaltrigen) Mitfahrern unterwegs, denen du etwas beweisen musst.
Du kannst das Fahren unter besonderen Bedingungen (Nebel, Schnee, Glatteis, Drängler) nochmal üben. In der Fahrschule kommt das leider viel zu kurz.
Ist der Führerschein mit 17 teurer als der „normale“ Führerschein?
Ausbildung und Prüfung sind identisch. Bei der Antragstellung wird pro vorgesehenen Begleiter allerdings eine Bearbeitungsgebühr von ca. 10 € erhoben. Am besten vor der Antragstellung mal bei der zuständigen Verbandsgemeinde anrufen!
Wer darf mich begleiten?
Jeder, der mindestens 30 Jahre alt ist, höchstens 1 Punkte in Flensburg hat und seit 5 Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Jeder Begleiter muss in deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt.
Was ist, wenn ich ohne Begleiter fahre?
Widerruf der Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre, Aufbauseminar..., das volle Programm!
Muss der Begleiter neben mir sitzen?
Nein, du kannst ihn auch nach hinten verfrachten.
Aber dann kann er doch gar nicht eingreifen?
Das darf er auch gar nicht. Er darf dir nur Tipps geben. Der allein verantwortliche Fahrzeugführer bist du! Schließlich hast du eine komplette Ausbildung in der Fahrschule absolviert und eine qualitativ hochwertige Prüfung bestanden!
Wie ist das mit Alkohol?
Für dich natürlich 0,0 Promille! Für den Begleiter gilt das 0,5 Promille- Gesetz. Ganz wichtig: Wenn er dagegen verstößt, wird nicht er bestraft (er ist ja nicht gefahren), sondern du: Deine Fahrerlaubnis wird widerrufen!
Darf ich überall hinfahren?
Innerhalb Deutschlands, ja. Also natürlich auch in die Bundesländer, die das begleitete Fahren (noch) nicht eingeführt haben. An der deutschen Grenze ist allerdings Schluss, also beim Tankenfahren nach Luxemburg ist Fahrerwechsel angesagt.
Was ist bei der Autoversicherung zu beachten?
Da die Fahranfänger beim „Begleiteten Fahren ab 17" oftmals das Fahrzeug der Familie benutzen, wird geraten, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeuges durch Minderjährige ab. Details sollten mit dem Versicherungsvertreter abgesprochen werden.
Wird der „Kartenführerschein“ von der Behörde automatisch zugesandt?
Nein, er muss beantragt werden. Es wird empfohlen diesen Antrag gleich mit dem Antrag zum „Begleiteten Fahren ab 17“ abzugeben. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der Kartenführerschein ausgehändigt. In einigen Fahrerlaubnisbehörden ist der Direktversand des Kartenführerscheins von der Bundesdruckerei an den Bewerber möglich.
Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt aber mit dem 18. Geburtstag.
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